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Arbeitshilfen Artenschutz

Arbeitshilfen für artenschutzrechtliche Bewertungen

Für Prüfungen zum Schutz besonders und streng geschützter Arten (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) steht ein Prüfschema zur Anwendung bei Vorhaben und Planungen zur Verfügung.

Zum Umgang der Vollzugsbehörden mit den unbestimmten Rechtsbegriffen im BNatSchG wurden Empfehlungen erlassen, die sich auf Hinweise der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) sowie den »Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten der FFH-Richtlinie« von der EU-Kommission stützen.

Die Tiefe der artenschutzrechtlichen Bewertungen hängt unter anderem von den spezifischen Eigenschaften der Tier- und Pflanzenarten ab (z. B. rechtlicher Schutzstatus). Derartige Informationen sind - neben den Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der in Sachsen nachgewiesenen Tier- und Pflanzenarten - in den MultiBaseCS-Referenzlisten enthalten und damit sowohl in der Zentralen Artdatenbank (ZenA) des LfULG als auch in den MultiBaseCS-Einzelplatzlizenzen enthalten. Nachstehend werden die relevanten artspezifischen Informationen tabellarisch zusammen mit entsprechenden Legenden zur Erläuterung der Tabelleninhalte zum Download bereitgestellt. Wegen der besonderen artenschutzrechtlichen Bedeutung der Vogelarten werden diese von den streng geschützten Tier- und Pflanzenarten (außer Vögel) abgetrennt.

Artdaten-Online für die Recherche der in der Zentralen Artdatenbank (ZenA) verfügbaren Artdaten

Artdaten-Online ist im Internet auch für behördenexterne Nutzer verfügbar. Über das System können auf Basis des MTB- und des MTBQ-Kartenrasters über 6 Millionen Beobachtungen recherchiert werden. In Artdaten-Online können sich Planer und Behörden vorab einen Überblick über die in der Zentralen Artdatenbank verfügbaren Artdaten verschaffen.

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