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Zentrale Artdatenbank (ZenA) Sachsen

Das LfULG ist nach § 43 des SächsNatSchG für die landesweite Dokumentation von Artvorkommen im Sinne naturschutzbedeutsamer Objekte zuständig (z. B. Datenbanken, Atlanten, Artenlisten, Rote Listen). Erfassungsdaten von Arten werden für verschiedenste Verwaltungs- und Fachaufgaben der Landes- und Kommunalverwaltungen benötigt (z. B. im Bereich Eingriffsregelung, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Monitoring, Natura 2000 sowie für naturschutzfachliche Bewertungen und Planungen). Auch für die Facharbeit der Naturschutzvereinigungen, sowie weiterer Institutionen und Einrichtungen stellen Artbeobachtungsdaten eine der wichtigsten Grundlagen dar.


Im Zuge der Kreisreform wurde eine zentrale Artdatenbank für Sachsen aufgebaut, die als landesweites Erfassungs-, Dokumentations- und Auskunftssystem für Fauna und Flora dient. Behördenmitarbeiter der Landes- und Kommunalverwaltungen können unter Federführung des LfULG auf diesen zentralen Datenpool zugreifen (Übersicht Behörden mit Zugriffsrechten). Die verwendete kommerzielle Software MultiBaseCS wird auch außerhalb der Behörden zur Dateneingabe und -auswertung in Form von Einzelplatz-Lizenzen genutzt. Der Datenaustausch ist zwischen den Nutzern der Software möglich, ohne dass doppelte Datensätze entstehen

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