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Biologische Invasionen / Neobiota

Das Neuauftreten von Arten, in der Wissenschaft auch als Biologische Invasionen bezeichnet, wird durch den zunehmenden Warenaustausch und die zunehmende Mobilität in unserer Gesellschaft sowie durch den Klimawandel begünstigt. Allgemein wird mit einem Anstieg des Anteils sogenannter Neubürger (Neobiota) in unserer Flora und Fauna gerechnet.

Probleme und Schäden durch biologische Invasionen können in allen Lebensbereichen auftreten. Sie beschränken sich nicht allein auf das Aufgabengebiet des Naturschutzes. 

Daher verfolgt das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) einen fachübergreifenden Ansatz im Umgang mit dem Thema.

Neobiota sind nichteinheimische Pflanzenarten (Neophyten) und Tierarten (Neozoen), die in der Neuzeit (ab 1492) durch den Menschen bewusst oder unbewusst ausgebracht worden sind.

Nichteinheimische Arten haben einen großen Anteil an unserer Flora und Fauna. Sie sind grundsätzlich nicht problematischer, gefährlicher oder schädlicher als einheimische Arten, auch wenn die Begriffe Biologische Invasionen, Neobiota, Neophyten etc. oftmals bewusst oder unbewusst mit kriegerisch assoziierten Begriffen verknüpft werden. 

Nur ein kleiner Teil der Neobiota gilt als problematisch, weil er gesundheitliche, ökologische oder wirtschaftliche Schäden verursachen kann. Das Bundesamt für Naturschutz schätzt den Anteil dieser Arten auf etwa 10 %.

Der Umgang mit gebietsfremden invasiven (d.h. problematischen) Arten wird mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (EU-VO) sowie im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt.

Die EU-VO sowie das BNatSchG enthalten Rechtsgrundlagen zur Prävention, zum Management und zur Beobachtung von Neobiota, die für den Naturschutz problematisch (= »invasiv«) sind. Daneben sind in einer Fülle weiterer Rechtsvorschriften art(gruppen)spezifische Regelungen enthalten (z. B. SächsJagdVO, SächsFischG, PflBeschauV):

Für die invasiven Neobiota von gemeinschaftlicher Bedeutung, die auf der sogenannten Unionsliste geführt werden, gelten die Vorgaben der EU-VO und des BNatSchG. Danach sind zum Beispiel für die weit verbreiteten Arten der Unionsliste Managementmaßnahmen festzulegen.

Im Sinne der grundlegenden Empfehlungen des SMUL vom November 2013 soll der Umgang mit Neobiota immer einen Schritt vor dem Management einsetzen und zunächst der Handlungsbedarf artspezifisch eingeschätzt werden. Die Frage, wie zu handeln ist, kann überwiegend nicht landesweit, d.h. generalisiert, sondern muss im Einzelfall beantwortet werden.

Ungesteuerter »Bekämpfungsaktionismus« ist beim Umgang mit Neobiota grundsätzlich fehl am Platze. Denn gerade die problematischen Arten zeichnen sich oft durch Eigenschaften aus, die bewirken, dass sie nach ihrer Etablierung nur unter erheblichen Aufwendungen und meist nur vorübergehend und in kleinen Gebieten erfolgreich zurückgedrängt werden können. Vielfach steht der erforderliche Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen bzw. zum Problemausmaß.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 62: Artenschutz, Auen und Moore

Ulrike Heffner

Telefon: +49 3731 294-2209

E-Mail: ulrike.heffner@lfulg.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Referat 56 – Natura 2000, Biotop- und Artenschutz

Dr. Hans-Ulrich Bangert

Telefon: +49 351 564-25601

E-Mail: Hans-Ulrich.Bangert@smul.sachsen.de

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