Artikel zum Thema invasive Arten

Invasive Arten in Sachsen – rechtliche Grundlagen, Umsetzung und Beispiele aus Sachsen
Der Artikel ist in der Jahreszeitschrift Naturschutzarbeit in Sachsen 2025 erschienen.
Als invasiv im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes gelten die Arten, die auf der sogenannten Unionsliste geführt werden. Dabei handelt es sich um die Liste gebietsfremder invasiver Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung entsprechend der EU-Verordnung 1143/2014.
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hat ein Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten erarbeitet. Das Landeskonzept dient der Absicherung der gesetzlichen Aufgabenerfüllung und bildet die fachliche Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen gegen invasive Arten gemäß § 40a BNatSchG. Im Landeskonzept sind neben den Arten der Unionsliste auch Angaben zum Vorkommen im Freistaat Sachsen sowie eine Zuordnung zu artspezifischen Behandlungsgrundsätzen enthalten. Neben den länderübergreifend einheitlichen Management- und Maßnahmenblättern beinhaltet das Landeskonzept einen landesspezifischen Abschnitt. In diesem werden die Prioritätensetzungen innerhalb des Maßnahmenspektrums beschrieben.
In den Management- und Maßnahmenblättern wird das Spektrum geeigneter Maßnahmen für das Management der Unionslistearten dargestellt. Die Maßnahmen werden dabei aus den artspezifischen Merkmalen, Ausbreitungsfaktoren und den nachteiligen Auswirkungen der Art auf Schutzgüter (Arten oder Lebensräume) sowie aus spezifischen Managementzielen abgeleitet. Die Management- und Maßnahmenblätter sind bundesländerübergreifend abgestimmt. Dabei ist auch die Öffentlichkeit beteiligt worden.
Nach Artikel 8 der EU-Verordnung 1143/2014 können für die Forschung an invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Einen Überblick der erteilten Genehmigungen in Sachsen gibt die folgende Tabelle:
| Art | Menge | Zweck | KN-Code | Datum |
|---|---|---|---|---|
| Xenopus laevis (Afrikanischer Krallenfrosch) | 182 adulte Exemplare | Forschung | ex 0106 90 00 | 02.08.2024 |
| Xenopus laevis (Afrikanischer Krallenfrosch) | max. 252 Exemplare | Forschung | ex 0106 90 00 | 10.06.2025 |
| Xenopus laevis (Afrikanischer Krallenfrosch) | 182 adulte Exemplare | Forschung | ex 0106 90 00 | 21.07.2026 |

Der Artikel ist in der Jahreszeitschrift Naturschutzarbeit in Sachsen 2025 erschienen.

Zusammen mit der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) veröffentlicht das LfULG regelmäßig Faltblätter zu ausgewählten Unionsarten. Bisher sind vier verschiedene Faltblätter erschienen:

Der im Auftrag des LfULG erstellte Bericht informiert über die Verbreitung des Verschiedenblättrigen Tausendblattes, eine invasive gebietsfremde Wasserpflanze, in Leipzig
Referat 62: Artenschutz, Auen und Moore
Ulrike Heffner
Telefon: +49 3731 294-2209
E-Mail: ulrike.heffner@lfulg.sachsen.de
Webseite: www.lfulg.sachsen.de
Referat 56 – Natura 2000, Biotop- und Artenschutz
Dr. Hans-Ulrich Bangert
Telefon: +49 351 564-25601