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Invasive Arten

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(© L. Tippelt)

Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)

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(© P. Martin)

Roter Amerikanischer Sumpfkrebs (Procambarus clarkii)

Als invasiv im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes gelten die Arten, die auf der sogenannten Unionsliste geführt werden. Dabei handelt es sich um die Liste gebietsfremder invasiver Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung entsprechend der EU-Verordnung 1143/2014.

Landeskonzept

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hat ein Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten erarbeitet. Das Landeskonzept dient der Absicherung der gesetzlichen Aufgabenerfüllung und bildet die fachliche Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen gegen invasive Arten gemäß § 40a BNatSchG. Im Landeskonzept sind neben den Arten der Unionsliste auch Angaben zum Vorkommen im Freistaat Sachsen sowie eine Zuordnung zu artspezifischen Behandlungsgrundsätzen enthalten. Neben den länderübergreifend einheitlichen Management- und Maßnahmenblättern beinhaltet das Landeskonzept einen landesspezifischen Abschnitt. In diesem werden die Prioritätensetzungen innerhalb des Maßnahmenspektrums beschrieben.

Management- und Maßnahmenblätter für weit verbreitete Arten der Unionsliste

In den Management- und Maßnahmenblättern wird das Spektrum geeigneter Maßnahmen für das Management der Unionslistearten dargestellt. Die Maßnahmen werden dabei aus den artspezifischen Merkmalen, Ausbreitungsfaktoren und den nachteiligen Auswirkungen der Art auf Schutzgüter (Arten oder Lebensräume) sowie aus spezifischen Managementzielen abgeleitet. Die Management- und Maßnahmenblätter sind bundesländerübergreifend abgestimmt. Dabei ist auch die Öffentlichkeit beteiligt worden.

Genehmigungen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

 

Nach Artikel 8 der EU-Verordnung 1143/2014 können für die Forschung an invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Einen Überblick der erteilten Genehmigungen in Sachsen gibt die folgende Tabelle: 

Art Menge Zweck KN-Code Datum
Xenopus laevis (Afrikanischer Krallenfrosch) 182 adulte Exemplare Forschung ex 0106 90 00 02.08.2024
Xenopus laevis (Afrikanischer Krallenfrosch) max. 252 Exemplare Forschung ex 0106 90 00 10.06.2025
Xenopus laevis (Afrikanischer Krallenfrosch) 182 adulte Exemplare Forschung ex 0106 90 00 21.07.2026

 

Artikel zum Thema invasive Arten

Invasive Arten in Sachsen – rechtliche Grundlagen, Umsetzung und Beispiele aus Sachsen

Der Artikel ist in der Jahreszeitschrift Naturschutzarbeit in Sachsen 2025 erschienen.


Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Veröffentlichungen der LaNU und des LfULG

Faltblätter zum Thema Invasive Arten

Zusammen mit der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) veröffentlicht das LfULG regelmäßig Faltblätter zu ausgewählten Unionsarten. Bisher sind vier verschiedene Faltblätter erschienen:


Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt

Bericht Verschiedenblättriges Tausendblatt in Leipzig

Zu sehen ist das Titelblatt des Berichtes. Das Titelbild zeigt einen aus dem Wasser herausragenden (emersen) Spross des Verschiedenblättrigen Tausendblattes.

Verschiedenblättriges Tausendblatt in Leipzig

Der im Auftrag des LfULG erstellte Bericht informiert über die Verbreitung des Verschiedenblättrigen Tausendblattes, eine invasive gebietsfremde Wasserpflanze, in Leipzig


Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 62: Artenschutz, Auen und Moore

Ulrike Heffner

Telefon: +49 3731 294-2209

E-Mail: ulrike.heffner@lfulg.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Referat 56 – Natura 2000, Biotop- und Artenschutz

Dr. Hans-Ulrich Bangert

Telefon: +49 351 564-25601

E-Mail: Hans-Ulrich.Bangert@smul.sachsen.de

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