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Wildnis und Naturentwicklung

Einst war Deutschland von Wildnis bedeckt. Heute gibt es hier kaum noch Wildnis. Auch in Sachsen prägte der Mensch die Kulturlandschaft bis in die entlegensten Winkel. Wo kann sich Natur nach ihren eigenen Gesetzen frei entwickeln? Und warum überhaupt?

Sowohl international als auch national hat ein Umdenken begonnen. Zunehmend erkennt man den Wert von Wildnis, gerade in der dicht besiedelten Kulturlandschaft Mitteleuropas. Eine repräsen­tative Studie zeigt, dass knapp zwei Drittel aller Deutschen Befürworter von Wildnis sind.

In der Wildnis verschwinden die Grenzen zwischen Nutzungsarten, hier an der Pulsnitz (Königsbrücker Heide). (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, D. Synatzschke)

In der Wildnis verschwinden die Grenzen zwischen Nutzungsarten, hier an der Pulsnitz (Königsbrücker Heide). (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, D. Synatzschke)

Die Argumente für Wildnis und freie Naturentwicklung beschränken sich nicht auf Ökologie, Öko­nomie und Ethik (siehe Weiterführende Informationen). Wilde Natur ist ganz einfach ein Beitrag zum »guten Leben«.

Nach ihrer Flächengröße unterscheidet man zwischen großflächigen Wildnisgebieten und kleineren Naturentwicklungsgebieten. Beide zusammen werden auch als Totalreservate oder Prozessschutz­gebiete bezeichnet. Auch die unbewirtschafteten Naturwaldzellen (§ 29 Abs. 3 SächsWaldG) gehören dazu. Gemeinsam ist ihnen die Sicherung als Gebiete ohne Nutzung mit freier Naturdynamik und ungesteuerter Entwicklung.

Im Bundesnaturschutzgesetz steht: »Bestimmte Landschaftsteile sollen der natürlichen Dynamik überlassen bleiben.« (§ 1 Abs. 2 Nr. 3) »Der Entwicklung sich selbst regulierender Ökosysteme auf hierfür geeigneten Flächen [sind] Raum und Zeit zu geben.« (§ 1 Abs. 3 Nr. 6)

Der Landesentwicklungsplan Sachsen (2013) sieht vor: »Durch die Sicherung von Gebieten, auf denen dauerhaft eine natürliche Dynamik und ungelenkte Entwicklung zugelassen wird, soll langfristig ein Netz von Naturentwicklungsgebieten (Prozessschutz) aufgebaut und in den großräumig über­greifenden Biotopverbund integriert werden.« (Grundsatz G 4.1.1.18)

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