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Landschaftsplanung

Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung als umfassendes vorsorgendes Planungsinstrument zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich ist als Beitrag von Naturschutz und Landschaftspflege zur räumlichen Gesamtplanung konzipiert und liefert (auf der Landes-, Regional- und Kommunalebene) die ökologischen Grundlagen für eine nachhaltige Raumentwicklung.

Im Rahmen der Landschaftsplanung werden Gesamtkonzepte für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft entwickelt. Sie liefert Grundlagen für die Beurteilung und die Kompensation von Eingriffen, für die Erholungsvorsorge in der Landschaft und für eine umweltverträgliche Land-, Forst- und Wasserwirtschaft. Zudem dient die Landschaftsplanung der Stärkung des Problembewusstseins für die Umwelt in der Öffentlichkeit. Die Landschaftsplanung ist kein »Verhinderungsinstrumente«. Im Gegenteil, sie befördert neue und umweltverträgliche Entwicklungen im Land, in den Regionen und in den Gemeinden und schafft Planungssicherheit, indem sie Möglichkeiten aufzeigt, die Belange von Natur und Landschaft mit den beabsichtigten räumlichen, wirtschaftlichen bis hin zu baulichen Entwicklungen in Gemeinden in Einklang zu bringen.

Die Landschaftsplanung in Sachsen ist dreistufig aufgebaut:  Landschaftsprogramm und Landschaftsrahmenplan für den überörtlichen und Kommunale Landschaftsplanung für den örtlichen Bereich.

                                        

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