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Biologische Vielfalt

Programm Sachsens Biologische Vielfalt 2030 – Einfach machen!

Sachsens Biologische Vielfalt: Foto einer bunt blühenden Sommerwiese, dahinter blauer Himmel © Dr. Hans-Ulrich Bangert

Das Kabinett der sächsischen Staatsregierung hat am 4. Oktober 2022 das weiterentwickelte Biodiversitätsprogramm, in das ein Handlungskonzept Insektenvielfalt eingebunden ist, veröffentlicht. Übergeordnetes Ziel ist, die natürlich und unter Nutzungseinfluss gewachsene biologische Vielfalt (Gene, Arten, Lebensräume) im Freistaat Sachsen zu erhalten und, wo erforderlich, wiederherzustellen.

Bereits im Jahr 2030 sollen starke gemessene Indizien einer Trendumkehr hin zu positiven Entwicklungen der Biodiversität vorliegen und bis zum Jahr 2050 alle Schutzgüter, die aktuell noch gefährdet beziehungsweise defizitär und die Maßnahmen zugänglich sind, günstige Erhaltungszustände aufweisen. 

Biodiversität in der Krise

Das Artensterben hat eine in der Erdgeschichte nie dagewesene Geschwindigkeit erreicht. Der im Jahr 2019 vom Weltbiodiversitätsrat (IPBES) vorgelegte Bericht über den globalen Zustand der Artenvielfalt sieht mehr als eine Million Arten vom Aussterben bedroht. Auch in Sachsen sind die Defizite offenkundig. So befinden sich annähernd zwei Drittel der europäisch bedeutsamen Arten in einem ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand. Trotz ermutigender Beispiele erfolgreicher Schutzanstrengungen ist die Bilanz des Biodiversitätsprogramms aus dem Jahre 2009 unbefriedigend.

Hauptursache für den Bestandsrückgang der Pflanzen- und Tierarten ist die Zerstörung ihrer Lebensräume. In den dicht besiedelten Teilen Mitteleuropas, zu denen auch Sachsen gehört, sind die Intensivierung der Landnutzung, die Inanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr sowie Schadstoffemissionen in die Luft und in Gewässer von besonderer Bedeutung. Der Klimawandel beschleunigt oftmals den Artenrückgang. Über die Hälfte aller in Sachsen vorkommenden Lebensraumtypen gelten als gefährdet.

Ansatzpunkte des Programms

Das Sächsische Biodiversitätsprogramm umfasst 34 Ziele zur angestrebten Qualität der biologischen Vielfalt (Biodiversitäts-Qualitätsziele) sowie 267 Handlungsziele, mit denen diese erreicht werden sollen. Entsprechend des Ansatzes, Aktivitäten aller relevanter Akteure zusammenzuführen und zu vernetzen, sind auch Handlungsziele, die sich Akteure außerhalb der Staatsregierung gesetzt haben, nachrichtlich aufgeführt. Sie sind das Ergebnis einer Öffentlichkeitsbeteiligung zum Biodiversitätsprogramm, die im Jahr 2021 durchgeführt wurden. Das Programm erstreckt sich über folgende 12 Handlungsfelder:

  1. Schutz wildlebender Arten und ihrer Lebensräume
  2. Erhaltung genetischer Vielfalt
  3. Flächensicherung, Schutzgebiete, Natura 2000, Prozessschutz
  4. Biotopverbund
  5. Wiederherstellung von Ökosystemen, Schutz von Wasser und Boden
  6. Landwirtschaft
  7. Forstwirtschaft
  8. Jagd und Fischerei
  9. Klimaschutz, Energie- und Rohstoffgewinnung
  10. Stadtgrün, Wohnen, Gewerbe und Verkehr
  11. Wissen, Kommunikation, Beteiligung
  12. Rechtliche, strategische, administrative Grundlagen, Akteure, Finanzierung

159 Handlungsziele liegen in der Zuständigkeit der Ressorts der Staatsregierung und ihrer Geschäftsbereiche. Die Mehrzahl der Handlungsziele haben kurzfristige Zeithorizonte bis zum Jahr 2024. Schlüsselvorhaben des Programms sind:

  • »Natura 2000« unter anderem durch Schwerpunkt-Naturschutzstationen stärken,
  • Biotopverbund unterstützen durch gezieltes Handeln auf landeseigenen Liegenschaften,
  • Zulassen von Wildnis und Prozessschutz,
  • Spezielle Hilfe für wildlebende Arten in besonderer Verantwortung des Freistaates,
  • Leitprojekt Stadtnatur.

Über das Erreichen der Qualitäts- und Handlungsziele wird berichtet.

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