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Naturentwicklungsflächen

Naturentwicklungsflächen sind nutzungsfreie, dauerhaft geschützte Flächen, die insbesondere mit der Zielstellung des Prozessschutzes und des damit verbundenen Schutzes von Arten und Lebens­gemeinschaften von jeglicher direkten menschlichen Einflussnahme abgeschirmt werden und in denen alle Lebensräume und Lebensgemeinschaften langfristig und vollständig ihrer natürlichen Entwicklung überlassen bleiben.

Im Unterschied zu Wildnisgebieten müssen Naturentwicklungsflächen nicht großflächig sein, so dass der Begriff hier für Flächen, die unterhalb der Mindestgröße für Wildnis liegen, benutzt wird.

Als Naturentwicklungsflächen eigenen sich nicht nur Waldflächen, sondern z. B. auch Fließgewässer, Moore, ehemalige militärische Übungsplätze und Ausschnitte der Bergbaufolgelandschaften, sofern sie den fachlichen Kriterien entsprechen. Diese wurden für Sachsen bereits 1999 entwickelt und gemeinsam von den Fachbehörden für Umwelt und Forsten publiziert (vgl. weiterführende Informationen). Eine Fortschreibung der Fachkonzeption ist vorgesehen.

NSG Hohe Dubrau mit Naturentwicklungsfläche (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, M. Höhne)

NSG Hohe Dubrau mit Naturentwicklungsfläche (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, M. Höhne)

Außerhalb der genannten Wildnisgebiete existieren Naturentwicklungsflächen in zahlreichen weiteren Naturschutzgebieten und Naturwaldzellen (einschließlich der Zone I des Biosphärenreservats Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft).

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (BMU 2007),
Beschluss der Bundesregierung vom 7.11.2007:

B 1.2.1 Wälder: »2020 beträgt der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 % der Waldfläche.«

B 2.2 Vorbildfunktion des Staates: Wir streben eine »natürliche Entwicklung auf 10 % der Waldfläche der öffentlichen Hand bis 2020« an.

Der Staatsbetrieb Sachsenforst hat zum 1.1.2023 die forstliche Bewirtschaftung auf 10 % der Fläche des Landeswaldes dauerhaft eingestellt.

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