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Wasser

Der Landschaftswasserhaushalt und die Gewässer erfüllen wichtige Funktionen im Naturhaushalt, die zu erhalten oder wiederherzustellen sind. Gemäß § 1 BNatSchG sind Gewässer - insbesondere natürliche und naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Ufer, Auen und sonstigen Rückhalteflächen - vor Beeinträchtigungen zu bewahren und ihre natürliche Selbstreinigungsfähigkeit und Dynamik zu erhalten. Hochwasserschutz hat auch durch natürliche oder naturnahe Maßnahmen zu erfolgen. Für den vorsorgenden Grundwasserschutz sowie für einen ausgeglichenen Niederschlags-Abflusshaus-
halt ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Sorge zu tragen.

Die Nutzung des Wassers als Nahrungsgrundlage, Transportmedium und Energiequelle spielt in der kulturellen und technischen Entwicklung des Menschen eine zentrale Rolle. Der Landschaftswasserhaushalt hat aber auch wesentlichen Einfluss auf das Vorkommen von Arten und die Ausprägung von Lebensräumen.

Zwei für den ökologischen Zustand der Gewässer und den Zustand des Wasserhaushaltes bedeutsame Richtlinien der Europäischen Union, die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), enthalten Bewertungsmaßstäbe für Schutz, Pflege und Entwicklung der Gewässer. Die im Jahr 2000 in Kraft getretene WRRL und ihre Umsetzungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Oberflächengewässer- (OGewV) und Grundwasserverordnung (GrwV) sowie im Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) geben Maßstäbe für die Bewertung sowie Bewirtschaftungsziele für die Oberflächengewässer und das Grundwasser vor. Die Grundwasserkörper sind im Hinblick auf ihren mengenmäßigen und chemischen Zustand zu beurteilen. Bei anthropogenen Veränderungen des Grundwassers sind die Bezüge zu grundwasserabhängigen Landökosystemen und Oberflächengewässer zu berücksichtigen, da diese sowohl chemisch als auch mengenmäßig nicht signifikant geschädigt bzw. in ihrer Zielerreichung beeinträchtigt werden dürfen. Oberflächenwasserkörper sind im Hinblick auf ihren ökologischen Zustand beziehungsweise - für alle erheblich veränderten und künstlichen Gewässer - ihr ökologisches Potenzial und ihren chemischen Zustand zu beurteilen.

Durch die Ergebnisse der Überwachungsprogramme zur Umsetzung der WRRL sowie durch die Ersterfassung und das Monitoring nach der FFH-RL haben sich die Kenntnisse zum ökologischen und chemischen Zustand sowie zu den Lebensraumtypen und Arthabitaten der Gewässer in den letzten Jahren stark erweitert. Ausführliche Informationen dazu können auf den Internetseiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie im Portal Umwelt auf den Seiten Wasser, Wasserwirtschaft (hier insbesondere Europäische Wasserrahmenrichtlinie) sowie auf den Seiten Natur, Biologische Vielfalt (hier insbesondere Natura 2000) eingeholt werden.

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