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Erfassung und Bewertung von Natur u. Landschaft

Landschaftspläne und damit auch der Fachbeitrag zum Landschaftsprogramm sollen gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG  Angaben über den Zustand von Natur und Landschaft sowie eine Beurteilung dieses Zustands nach Maßgabe der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege enthalten.

Im Kapitel »Erfassung und Bewertung« wird der Zustand der Schutzgüter erfasst und auf der Grundlage von Leitlinien und übergeordneten Zielstellungen des Naturschutzes im Hinblick auf Defizite bewertet. Den Defiziten werden die erkannten Nutzungseinflüsse, Beeinträchtigungen und Gefährdungen gegenübergestellt um den Handlungsbedarf zu identifizieren. Die sich daraus ergebenden konkreten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in den Anhängen »Sektorale Zielkonzepte und Handlungsziele« und »Schutzgutübergreifende und querschnittsorientierte Ziele« zusammenfassend dargestellt.

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