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Prävention/Anpassung

Der Biber ist eine geschützte Art, die wirtschaftliche Schäden verursachen kann. Durch Präventionsmaßnahmen sollen diese Schäden vermieden beziehungsweise minimiert werden. Solche präventiven Maßnahmen sind z. B.

  • Zäunungen
  • der Schutz wertvoller Einzelbäume
  • Liegenlassen vom Biber gefällter Bäume (solange diese keine Abflusshindernisse darstellen und zu Verklausungen führen können) und
  • Maßnahmen zur Habitatverbesserung (z. B. Gehölzinseln an Gewässerrändern, Einrichten nutzungsfreier Uferstreifen).
  1. zumutbare Präventionsmaßnahmen vor Schäden durch den Biber (Förderung über die RL NE / RL AuF)
  2. genehmigungsfreie Eingriffe in Biberbauwerke 3. Kategorie (= Schwimm-/Nahrungsdämme) (keine Fortpflanzungs- und Ruhestätte nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
  3. genehmigungspflichtige Eingriffe in Biberbauwerke 1. und 2. Kategorie (§ 45 Abs. 7 Satz 1 und 2 BNatSchG)
  • Eingriffe in Biberbauwerke 1. Kategorie (= Biberwohnbau) sind genehmigungspflichtig
  • Eingriffe in Biberbauwerke 2. Kategorie (= Wohndamm) sind genehmigungspflichtig, wenn Beeinträchtigung des Bauwerks 1. Kategorie damit verbunden ist

Wesentliche Möglichkeiten, um Schäden durch den Biber entgegenzuwirken sind:

  • Regulierungen des Biberdamms
    Dammabsenkung / Dammdrainage / Dammentnahme
  • Gehölzschutz
    Einzelbaumschutz (Drahthose) / Verbissschutzmittel
  • Zäunung / Vergitterung
    Wildzaun mit Untergrabeschutz / Elektrozaun / Abstandsgitter an Ablaufbauwerken
  • Grabeschutz an Dämmen
    Gittermatten / Wasserbausteine
  • Abstandsflächen
    BF-Feldblock [Verlinkung: Säule »Schadensausgleich«]
  • Habitatverbesserung [Verlinkung: Säule »Förderung von Präventionsmaßnahmen]
  • proaktive Maßnahmen zur Förderung der Biberpopulation in konfliktarmen Bereichen (Habitatgestaltung, Vorrangflächenkonzepte)
  • Ökokonto(maßnahmen)
  • Flächenverfügbarkeit/-sicherung für nutzungsfreie Uferzonen an Gewässern*
    durch Flächenkauf / Erbpacht / Freiwilliger Landtausch (Flächentausch) / Flurbereinigungsverfahren

    *In enger Abstimmung mit den Grundstückseigentümern und Flächennutzern wird das gemeinsame Ziel verfolgt, die Agrar- und Infrastruktur des jeweiligen Gebietes zu verbessern und Landnutzungskonflikte zu lösen.

Der Naturpark Dübener Heide bietet unter "Info rundum den Biber« verschiedene Maßnahmeblätter zum Download an:

  • Das Maßnahmeblatt "Gehölzschutz" gibt Hinweise zu baumschutzgerechten Biberauszäunungen.
  • Im Maßnahmeblatt "Biberdämme" sind Hinweise zu Eingriffen an Biberdämmen (inklusive Musterantrag) enthalten.
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