Prävention/Anpassung
Der Biber ist eine geschützte Art, die wirtschaftliche Schäden verursachen kann. Durch Präventionsmaßnahmen sollen diese Schäden vermieden beziehungsweise minimiert werden. Solche präventiven Maßnahmen sind z. B.
- Zäunungen
- der Schutz wertvoller Einzelbäume
- Liegenlassen vom Biber gefällter Bäume (solange diese keine Abflusshindernisse darstellen und zu Verklausungen führen können) und
- Maßnahmen zur Habitatverbesserung (z. B. Gehölzinseln an Gewässerrändern, Einrichten nutzungsfreier Uferstreifen).
- zumutbare Präventionsmaßnahmen vor Schäden durch den Biber (Förderung über die RL NE / RL AuF)
- genehmigungsfreie Eingriffe in Biberbauwerke 3. Kategorie (= Schwimm-/Nahrungsdämme) (keine Fortpflanzungs- und Ruhestätte nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
- genehmigungspflichtige Eingriffe in Biberbauwerke 1. und 2. Kategorie (§ 45 Abs. 7 Satz 1 und 2 BNatSchG)
- Eingriffe in Biberbauwerke 1. Kategorie (= Biberwohnbau) sind genehmigungspflichtig
- Eingriffe in Biberbauwerke 2. Kategorie (= Wohndamm) sind genehmigungspflichtig, wenn Beeinträchtigung des Bauwerks 1. Kategorie damit verbunden ist
Wesentliche Möglichkeiten, um Schäden durch den Biber entgegenzuwirken sind:
- Regulierungen des Biberdamms
Dammabsenkung / Dammdrainage / Dammentnahme - Gehölzschutz
Einzelbaumschutz (Drahthose) / Verbissschutzmittel - Zäunung / Vergitterung
Wildzaun mit Untergrabeschutz / Elektrozaun / Abstandsgitter an Ablaufbauwerken - Grabeschutz an Dämmen
Gittermatten / Wasserbausteine - Abstandsflächen
BF-Feldblock [Verlinkung: Säule »Schadensausgleich«] - Habitatverbesserung [Verlinkung: Säule »Förderung von Präventionsmaßnahmen]
- proaktive Maßnahmen zur Förderung der Biberpopulation in konfliktarmen Bereichen (Habitatgestaltung, Vorrangflächenkonzepte)
- Ökokonto(maßnahmen)
- Flächenverfügbarkeit/-sicherung für nutzungsfreie Uferzonen an Gewässern*
durch Flächenkauf / Erbpacht / Freiwilliger Landtausch (Flächentausch) / Flurbereinigungsverfahren
*In enger Abstimmung mit den Grundstückseigentümern und Flächennutzern wird das gemeinsame Ziel verfolgt, die Agrar- und Infrastruktur des jeweiligen Gebietes zu verbessern und Landnutzungskonflikte zu lösen.
Der Naturpark Dübener Heide bietet unter "Info rundum den Biber« verschiedene Maßnahmeblätter zum Download an:
- Das Maßnahmeblatt "Gehölzschutz" gibt Hinweise zu baumschutzgerechten Biberauszäunungen.
- Im Maßnahmeblatt "Biberdämme" sind Hinweise zu Eingriffen an Biberdämmen (inklusive Musterantrag) enthalten.
- Maßnahmeblätter »Gehölzschutz« und "Biberdämme" Die Maßnahmeblätter sind unter "Info rundum den Biber« verfügbar.