Hauptinhalt

Fördermöglichkeiten

Bild zeigt einen Biberdamm
© Archiv Naturschutz LfULG, D. Synatzschke

Zahlreiche Maßnahmen der Schadensprävention und Habitatverbesserung können vom Freistaat Sachsen über die Förderrichtlinien Natürliches Erbe 2023 (RL NE/2023) und Aquakultur und Fischerei 2023 (RL AuF/2023) finanziell gefördert werden.

Private Initiativen können sich auch alternative Finanzierungsquellen erschließen:

zurück zum Seitenanfang