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Bibermanagement

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(© Archiv Naturschutz LfULG, D. Synatzschke)

Biber bei der Nahrungsaufnahme an Land

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(© Archiv Naturschutz LfULG, D. Synatzschke)

Biber am Fraßplatz

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(© Archiv Naturschutz LfULG, D. Synatzschke)

Nagespuren des Bibers (Biberschnitte)

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(© H. Lueg)

Vom Biber geschaffene Landschaft

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(© J. Meißner)

Biberbau und -damm

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(© J. Meißner)

Biberdamm

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(© Archiv Naturschutz LfULG, J. Radke)

schwimmender Biber

Übergeordnetes Ziel des Bibermanagements ist das Beibehalten eines günstigen Erhaltungszustandes der sächsischen Biberpopulation unter Minimierung der Konflikte mit der Landnutzung. Mit einem proaktiven Bibermanagement wird im Freistaat Sachsen die Strategie verfolgt, einen bestmöglichen Ausgleich zwischen Schutzverpflichtungen und Landnutzungsinteressen herbeizuführen und Konflikte möglichst in frühen Stadien zu entschärfen. Das gelingt nur durch eine einzelfallspezifische Vorgehensweise unter Einbeziehung spezieller Sachkunde.

Biberkartierung

zeigt eine Karte, wie sie zur Kartierung von Biberrevieren genutzt wird

© LfULG

Beratung bei Problemen

Piktogramm, dass eine Besprechung zeigt

© LfULG

Prävention/Anpassung

zeigt einen Zaun als Grabeschutz gegen den Biber

© J. Meißner

Fördermöglichkeiten

Bild zeigt einen Biberdamm

© Archiv Naturschutz LfULG, D. Synatzschke

Schadensausgleich

Bild zeigt einen Biberdamm mit Wasserdurchbruch

© H. Lueg

Vergrämung/Entnahme

Biber bei Nahrungsaufnahme

© Archiv Naturschutz LfULG, D. Synatzschke

Der Biber (Castor fiber) gehört zu den Arten, die aufgrund europäischen Rechts (Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie) einem strengen Schutz unterliegen und für die FFH-Gebiete auszuweisen sind. Die Art befindet sich seit Beginn der systematischen FFH-Berichterstattung (Berichtsperiode ab dem Jahr 2001) in Sachsen in einem günstigen Erhaltungszustand.

Der Freistaat Sachsen hat eine besondere europäische Verantworlichkeit für die Erhaltung der Unterart des Elbebibers (Castor fiber albicus), da große Teile des Vorkommensgebietes in Sachsen liegen. Er stand durch intensive Verfolgung und Krankheiten bereits am Rand des Aussterbens. Ausgehend von den Restbeständen an Mulde und Elbe hat sich sein Verbreitungsgebiet auf natürliche Weise wieder ausgedehnt und erstreckt sich heute wieder über alle Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen außerhalb der Oberlausitz. Die Oberlausitz wird seit 1999 von Bibern wiederbesiedelt, die aus Osteuropa stammen.

Der Biber ist an Gewässer und -ufer gebunden. Sie leben im Familienverband und besiedeln Reviere. Die Jungtiere sind im ersten Lebensjahr von ihren Eltern abhängig.

Der Biber kann einerseits positive Beiträge zur Gewässerrenaturierung und Wasserrückhaltung leisten. Durch das Errichten von Dämmen ist er in der Lage, den Wasserstand des Wohngewässers aktiv zu regulieren. Hierdurch können neue Lebensräume für eine Vielzahl bedrohter Tier- und Pflanzenarten geschaffen werden.

Andererseits ist der Biber aber auch in der Lage, wirtschaftliche Schäden unter anderem durch Überstauung von Nutzflächen, Abflussbarrieren an Gewässern und wasserbaulichen Anlagen sowie seine Grabetätigkeit zu verursachen. Dadurch kann er in einer intensiv genutzten Kulturlandschaft mit verschiedenen Interessen an der Landnutzung in Konflikt geraten (insbesondere Land-, Forst-, Fischereiwirtschaft, öffentliche Sicherheit wie Hochwasserschutz und Verkehrssicherung, Schutz des Eigentums etc.)

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 62: Artenschutz, Auen und Moore

Dr. Ulrich Zöphel

Telefon: (03731) 294-2214

E-Mail: Ulrich.Zoephel@lfulg.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de/

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