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Bibermanagement

Biberschnitt an Pappeln (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, W. Böhnert)

Der Biber (Castor fiber) ist eine nach dem BNatSchG streng geschützte Tierart. Der Freistaat Sachsen hat eine besondere europäische Verantwortung für die Erhaltung der Unterart des Elbebibers (Castor fiber albicus), da große Teile des Vorkommensgebietes in Sachsen liegen. Er stand durch intensive Verfolgung und Krankheiten bereits am Rand des Aussterbens. Ausgehend von den Restbeständen an Mulde und Elbe hat sich sein Verbreitungsgebiet auf natürliche Weise wieder ausgedehnt und erstreckt sich heute wieder über alle Landkreise und kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen mit Ausnahme des Vogtlandkreises.

Durch das Errichten von Dämmen sind Biber in der Lage, den Wasserstand ihrer Wohngewässer aktiv zu regulieren. Hierdurch können neue Lebensräume für eine Vielzahl bedrohter Tier- und Pflanzenarten geschaffen werden. Der Biber ist aber auch in der Lage, wirtschaftliche Schäden unter anderem durch Überstauung von Nutzflächen, Abflussbarrieren an Gewässern und wasserbaulichen Anlagen zu verursachen.

Mit einem proaktiven Bibermanagement wird im Freistaat Sachsen die Strategie verfolgt, einen bestmöglichen Ausgleich zwischen Schutzverpflichtungen und Landnutzungsinteressen herbeizuführen und Konflikte möglichst in frühen Stadien zu entschärfen. Das gelingt nur durch eine einzelfallspezifische Vorgehensweise unter Einbeziehung spezieller Sachkunde.

Der Freistaat Sachsen hat im Rahmen eines Erprobungsprojektes eine zentrale Kontaktstelle für das vorausschauende Bibermanagement beim Naturpark Dübener Heide eingerichtet. Die primären Aufgaben liegen in der Vermittlung zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen (Broschüre zum Bibermanagement).
Ansprechpartnerin ist Frau Janine Meißner, Naturparkhaus, Neuhofstraße 3a, 04849 Bad Düben Tel. 034243 717211, Fax: 034243 342009, Mobil: 0177 4261422 Mail:

bibermanagement@naturpark-duebener-heide.com

Spezielle Informationen einzelner Landkreise finden Sie nachfolgend:

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