Beratung bei Problemen
Bei Problemen mit dem Biber sind für Betroffene sachkundige Ansprechpartner in Behörden und nichtstaatlichen Einrichtungen erreichbar. Den nichtstaatlichen Beteiligten kommt auch die wichtige Aufgabe zu, Konfliktkonstellationen vor Ort frühzeitig zu erkennen, Betroffene zu informieren und zu beraten und ggf. bei einfachen Maßnahmen zu unterstützen.
Die aktuellen Ansprechpartner sind in dieser Liste aufgeführt.
Antworten auf häufig gestellte Fragen von Gründstückseigentümern und Flächenbewirtschaftern zum Biber sind unter folgenden Link verfügbar:
Das Bibermanagement erfordert neben Kenntnissen auf dem Gebiet der Wasser- und Landwirtschaft spezielle Sachkunde insbesondere zur Ökologie des Bibers. Die erforderliche Sachkunde ist in Sachsen in einem informellen Netzwerk aus (vier) Akteursgruppen organisiert.
Das Netzwerk besteht aus:
- staatlichen (LfULG),
- kommunalen (UNB),
- einer zentralen Kontaktstelle für proaktives Management sowie
- regionalen Netzwerkpartnern
und wird unterstützt von ehrenamtlichen Biberrevierkartierern und damit –sachkundigen.
Die zentrale Kontaktstelle wurde vom Freistaat Sachsen beim Naturpark Dübener Heide eingerichtet. Die primären Aufgaben liegen in der Vermittlung zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen.
Ansprechpartnerin ist Frau Janine Meißner, Naturparkhaus, Neuhofstraße 3a, 04849 Bad Düben, Tel. 0177 4261422, E-Mail: bibermanagement@naturpark-duebener-heide.com
Weitere Informationen unter: https://www.naturpark-duebener-heide.de/beitraege/natur-und-landschaft-tiere-im-naturpark-bibermanagement/
Die regionalen Netzwerkpartner sind folgende:
Ein erster Ansprechpartner bei Vernässungen und Überstauungen, die durch Biber verursacht werden, ist der Gewässerunterhaltungspflichtige:
- Das ist für Gewässer 1. Ordnung die Landestalsperrenverwaltung (LTV) mit den Flussmeistereien als Ansprechpartner.
Eine Übersicht der Gewässer und Zuständigkeitsbereiche gibt die Themenkarte der LTV: https://www.ltv.sachsen.de/cardomap3/
- Für Gewässer 2. Ordnung ist das die Stadt bzw. Gemeinde
Die zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) prüft die Zulässigkeit von Manipulationen an den Biberbauwerken und ggf. eine Genehmigung. Sie stützt sich auf die Kenntnis über Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit funktionell verbundene Habitatstrukturen des streng geschützten Bibers.
Die Vollzugsentscheidungen der UNB können auf der Grundlage einer validen Datengrundlage aus der Biberkartierung kurzfristig getroffen werden. Bibersachkundige Ortskenner können dabei konsultiert werden. Eine etwaige Genehmigungsfreiheit ist dadurch schnell feststellbar wie beispielsweise bei Eingriffen in Biberbauwerke 3. Ordnung (d. h. Dämme, die »nur« der Erschließung von Schwimmraum/Nahrungshabitaten dienen).