Hauptinhalt

Begleituntersuchungen

Im Rahmen der naturschutzfachlichen Begleituntersuchungen werden die Auswirkungen der Fördermaßnahmen auf ausgewählte Biotope und Artengruppen untersucht. Die Ergebnisse sind Grundlage für die Erfüllung der Berichtspflicht an die EU. Außerdem stellen sie eine wichtige Rückmeldung zur Wirksamkeit der Maßnahmen für den Naturschutz dar. Die Erkenntnisse aus der Fachbegleitung zur Richtlinie »Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung« (AuW/2007) sind in die Fachvorschläge zur Förderung für die Förderperiode ab 2015 eingeflossen.

Aktuell ist das LfULG für die Begleitung der Richtlinien »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen« (AUK/2015) und »Natürliches Erbe« (NE/2014) zuständig. Nach Möglichkeit werden standardisierte Methoden angewendet, um die Ergebnisse auch für weitere Aufgabenbereiche des LfULG verwenden zu können.

Außerdem wird die Erfassung der Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert zur Ermittlung des HNV-Indikators durch das LfULG betreut.

Begleituntersuchungen zur Richtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen« (RL AUK/2015)

Darstellung von Methode und ersten Ergebnissen

zurück zum Seitenanfang