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Begleituntersuchungen zur Richtlinie »Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung« (AuW/2007)

aktueller Stand

Die Förderung nach der Richtlinie »Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung« (AuW/2007) ist beendet. Entsprechend sind auch die Begleituntersuchungen abgeschlossen. Die Ergebnisse sind in den Abschlussbericht an die EU eingeflossen. Eine ausführliche Beschreibung der angewandten Methoden und Ergebnisse der Ersterfassungen ist in der Schriftenreihe »Fachbegleitung Naturschutzförderung« nachzulesen.

Hier werden Konzeption und Methoden kurz vorgestellt:

Konzeption

Die Konzeption der naturschutzfachlichen Begleitung zur Richtlinie »Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung« (AuW/2007) des Freistaates Sachsens sah verschiedene sich ergänzende Untersuchungen mit unterschiedlichem/r Untersuchungsumfang und –tiefe vor. Wiederholungsuntersuchungen im Abstand von mehreren Jahren sowie nicht geförderte Vergleichsflächen bildeten die Grundlage für die Beurteilung der Naturschutzmaßnahmen.

Folgende Untersuchungen wurden durchgeführt:

Grobuntersuchungen
Alle Maßnahmen der naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung und die Maßnahmen »Anlage von Bracheflächen auf Acker« sowie »Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung« der RL AuW/2007 wurden untersucht. Die Auswahl der Flächen erfolgte durch eine sachsenweit repräsentative Stichprobe. Mitarbeiter des LfULG erfassten und bewerteten die Biotopausstattung und Pflanzenzusammensetzung auf den Flächen.


Detailuntersuchungen
Die genauere Untersuchung von häufig nachgefragten Maßnahmen der naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung übernahmen im Auftrag des LfULG spezialisierte Büros. Neben dem Pflanzenbestand wurden die Auswirkungen der Maßnahmen auf das Vorkommen bestimmter Ziel- und Indikatorarten (Tagfalter, Widderchen, Heuschrecken) bewertet.


Einzelfallstudien
Konnte eine Maßnahme durch die Grob- und Detailuntersuchungen noch nicht ausreichend eingeschätzt werden, so wurden diese durch eine Einzelfallstudie ergänzt. Dafür wurden auf meist wenigen Flächen Untersuchungen zu besonders ausgewählten Zielstellungen durchgeführt.

Methoden der Begleituntersuchungen

Methodik Grobuntersuchungen

Für die Grobuntersuchungen auf Grünland wurde aus allen häufig nachgefragten Maßnahmen per Zufallsstichprobe eine repräsentative Auswahl von 10 % aller Flächen gezogen. Bei weniger nachgefragten Maßnahmen wurden alle Flächen ausgewählt. Die Grobuntersuchungen auf Acker dienten der Bewertung des Vorkommens von Ackerwildkrautarten auf den Flächen. Deshalb untersuchte die Fachbegleitung nur die Maßnahmen »Anlage von Brachflächen und Brachstreifen durch Selbstbegrünung (mit Rotationsansatz)« (A3a, A3d) sowie »Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung« (A4). Es wurden insgesamt 203 Ackerflächen und 555 Grünlandflächen wiederholt kartiert und bewertet.

Auf jeder untersuchten Fläche erfolgte eine Erfassung der vorhandenen Lebensraumtypen und Biotoptypen. Befand sich auf einer Fläche zum Beispiel ein feuchter und ein trockener Bereich, wurden beide Bereiche auf einem Luftbild eingezeichnet. In jedem dieser Bereiche wurde eine Linie von etwa 40 Meter abgegangen (Transekt) und deren Anfangs- und Endpunkt mittels GPS eingemessen. Dadurch war eine erneute Kartierung der Transekte ohne eine Markierung auf der Fläche möglich.

Schema zur Verdeutlichung der Grobuntersuchungsmethodik

Schematische Darstellung der Untersuchungsbestandteile der Grobuntersuchungen

Ungefähr im Bereich von jeweils einem Meter links und rechts des Transekts wurden die dort wachsenden Pflanzen kartiert. Berücksichtigung fanden jedoch nur die Pflanzen, die entsprechend einer vorgegebenen Liste besonders typisch und kennzeichnend für artenreiche Grünländer oder Äcker sind (Positivarten), bzw. aus landwirtschaftlicher oder naturschutzfachlicher Sicht problematisch (Negativarten).

Neben den Pflanzenarten erfasste man im Grünland auch die Struktur, wie z.B. Höhe, Dichte und Anteil der Gräser.

Nach einem vorgegebenen Bewertungsschema wurde dann aus den erhobenen Daten der aktuelle Zustand der Fläche aus naturschutzfachlicher Sicht eingeschätzt.

Methodik Detailuntersuchungen

Im Rahmen der Detailuntersuchungen wurden die häufig nachgefragten Maßnahmen näher untersucht (»Naturschutzgerechte Wiesennutzung mit Düngungsverzicht vor erster Nutzung« (G2), »Naturschutzgerechte Wiesennutzung mit Düngungsverzicht« (G3a, G3b), »Naturschutzgerechte Beweidung« (G6)). Die gleichen Untersuchungen fanden zum Vergleich auch auf Flächen der Maßnahme »Extensive Grünlandwirtschaft« (G1a, G1b) und auf nicht geförderten Flächen statt.

Auf jeder Fläche wurden folgende Untersuchungsgegenstände erfasst:

  • Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen
  • Zwei Vegetationsaufnahmen (5 x 5 Meter, Erfassung aller Pflanzenarten, Deckungsschätzung anhand der erweiterten Skala nach Braun-Blanquet)
  • Gefährdete Pflanzenarten der Roten Liste Sachsens (auf einem 1 ha großen Teilbereich)
  • Tagfalter, Widderchen, Heuschrecken nach einer standardisierten Methode (je Artengruppe 6 Erfassungsdurchgänge/Jahr in zwei aufeinanderfolgenden Jahren auf einem 1 ha großen Teilbereich). Diese Herangehensweise ermöglicht zum einen einen Überblick über die im Jahresverlauf präsenten Arten und zum anderen können so jährliche (witterungsbedingte) Schwankungen der Arten entsprechend interpretiert werden.
Schema zur Verdeutlichung der Detailuntersuchungsmethodik

Schematische Darstellung der Untersuchungsbestandteile der Detailuntersuchungen

Methodik Einzelfallstudien

Die Einzelfallstudien ergänzten die Grob- und Detailuntersuchungen in Hinblick auf ausgewählte Zielstellungen. Dementsprechend variierte die Methodik je nach konkretem Untersuchungsgegenstand.

In der folgenden Übersicht sind zu den Maßnahmen mit Einzelfallstudien jeweils die Untersuchungsschwerpunkte in Klammern aufgeführt (Arten, FFH-Lebensraumtypen (LRT) oder geschützte Biotope (§)):

  • »Naturschutzgerechte Wiesennutzung mit Düngungsverzicht – Nutzungspause« (G5) (Wiesenknopf – Ameisenbläulinge (Phengaris teleius, Phengaris nausithous), LRT 6510 – Flachland-Mähwiesen, LRT 6440 – Brenndolden-Auenwiesen)
  • »Naturschutzgerechte Beweidung – Hutung mit Schafen und Ziegen – Hutung von Dauergrünlandflächen« (G7a) (LRT 6210 – Kalk-Trockenrasen, LRT 6510 – Flachland-Mähwiesen, LRT 6520 Berg-Mähwiesen, Sand-Magerrasen (§))
  • »Naturschutzgerechte Beweidung – Hutung mit Schafen und Ziegen – Hutung von Heideflächen« (G7b) (Tagfalter, Widderchen, Heuschrecken des Offenlandes, LRT 4030 – Trockene Heiden)
  • »Anlage von Bracheflächen und Brachestreifen im Grünland« (G9) (LRT 6520 – Berg-Mähwiesen, LRT 6430 – Feuchte Hochstaudenfluren, Braunkehlchen (Saxicola rubetra))
  • »Überwinternde Stoppel« (A1) (Vögel)
  • »Bearbeitungspause im Frühjahr« (A2)(Vögel)
  • »Anlage von Bracheflächen und Brachestreifen auf Ackerland – Selbstbegrünung« (A3a) (Biotope, Vegetation, Rote Liste Arten Flora, Laufkäfer)
  • »Anlage von Bracheflächen und Brachestreifen auf Ackerland – Einsaat kräuterreicher Ansaatmischung« (A3b) (Vegetation, Kontaktbiotope)
  • »Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung mit Einschränkungvon Pflanzenschutzmitteln und Vorgaben zu angebauten Kulturen« (A4) (Rebhuhn (Perdix perdix), Laufkäfer, Ackerwildkrautarten)
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