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Richtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen« (RL AUK/2015)

Begleituntersuchungen

Die Begleituntersuchungen zur Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen - RL AUK/2015 haben 2016 begonnen.

Wie schon bei der naturschutzfachlichen Begleitung zur Förderrichtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung – RL AuW/2007 sieht die Konzeption verschiedene sich ergänzende Untersuchungen mit unterschiedlichem/r Untersuchungsumfang und –tiefe vor. Wiederholungsuntersuchungen im Abstand von mehreren Jahren sowie nicht geförderte Vergleichsflächen bilden die Grundlage für die Beurteilung der Naturschutzvorhaben.

Sowohl für die Grünlandvorhaben als auch für die Naturschutzvorhaben auf Ackerland wurden in den letzten Jahren Wirkungsuntersuchungen in Form von Grobuntersuchungen, Detailuntersuchungen und Fallstudien durchgeführt. Spezialisierte Gutachter übernahmen im Auftrag des LfULG die Erfassungen.

Grobuntersuchungen

Die Methode der Grobuntersuchungen ist so angelegt, dass mit vergleichsweise wenig Aufwand der aktuelle Zustand der Biotopausstattung und der Pflanzenzusammensetzung der Förderflächen bewertet werden kann. Grobuntersuchungen wurden für alle Grünlandvorhaben außer »Bracheflächen und Brachestreifen im Grünland« (GL.3) und »Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – Staffelmahd« (GL.5e) durchgeführt. Auf Ackerland fanden Grobuntersuchungen auf Flächen mit den Vorhaben »Selbstbegrünte einjährige Brache« (AL.5a), »Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für wildkrautreiche Äcker« (AL.6a) und »Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel der Feldflur« (AL.6b) statt. Zum Vergleich der Untersuchungen wurden Flächen ohne Förderung herangezogen. Die Auswahl der Flächen erfolgte jeweils durch eine sachsenweit repräsentative Zufallsstichprobe.

Vegetationsaufnahme auf Grünland

Vegetationsaufnahme auf Grünland  (Archiv Naturschutz LfULG, A. Hüttinger)

Detailuntersuchungen

Um die Wirkung der neu eingeführten Vorhaben »Ergebnisorientierte Honorierung« (GL.1), »Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung, Mahd ab 01.06.« (GL.5a) und »Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung« (GL.4) besser einschätzen zu können, wurden zusätzlich vertiefte Untersuchungen (Vegetationsaufnahmen, Erfassung von Pflanzen der Roten Liste) durchgeführt. Dies geschah ebenfalls auf zufällig ausgewählten Flächen in einer sachsenweit repräsentativen Zufallsstichprobe.

Einzelfallstudien

Ausgewählte Vorhaben mit besonderen Zielstellungen, insbesondere bestimmte Tierarten bzw. Artengruppen, wurden im Rahmen von Einzelfallstudien untersucht.

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