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Fachliche Hinweise und Empfehlungen

In den folgenden Informationsmaterialien finden sie kompakt Hinweise und Anregungen, wie die Maßnahmen aus landwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Sicht besonders günstig umgesetzt werden können.

Hinweise zur AUKM »GL 2b – Auen- und Moorkulisse«

Voraussetzung für die Teilnahme an der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM)  »GL 2b – Neues Dauergrünland aus Ackerland in Überflutungsauen und auf Moorflächen« ist die geförderte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland über die Förderrichtlinie NE/2023. Fördervoraussetzung ist die Umwandlung von vormals als Ackerland genutzten Flächen, welche sich innerhalb eines bereits vorhandenen Feldblockes der Bodennutzungskategorie Ackerland (AL) befanden. Zudem müssen die Flächen innerhalb der Auen- und Moorkulisse liegen.

Informationen, auf welchen Flächen dieses Förderangebot genutzt werden kann, und zur AUKM »GL 2b« erhalten Sie bei den C.1-Naturschutzqualifizierern in Ihrer Region beziehungsweise bei den für Sie zuständigen Sachgebieten Naturschutz der Förder- und Fachbildungszentren.

Die Kulisse stellt eine Potentialkulisse dar. Im Rahmen der Prüfung des Antrages auf Förderung über die Förderrichtlinie NE/2023 wird im Einzelfall für die konkrete Fläche betrachtet, ob Artenschutzanforderungen oder andere fachliche Belange der Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland entgegenstehen. In diesem Fall können die investive Maßnahme zur Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland und in der Folge auch die Maßnahme »GL 2b« nicht in Anspruch genommen werden.

Die Information, auf welchen Flächen dieses Förderangebot potentiell genutzt werden kann, ist in der Auen- und Moorkulisse zu finden. Diese wurde im Datenportal iDA veröffentlicht. 

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