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Monitoring nach Vogelschutzrichtlinie

Das Vogelmonitoring nach Vogelschutzrichtlinie hat die Erfassung der europäischen Vogelarten in Sachsen zum Ziel (Vogelmonitoring im weiteren Sinne). Das Vogelmonitoring liefert Daten zum Vorkommen, zur Verbreitung und zu Brut- und Rastbeständen im Freistaat Sachsen und damit auch die für den Vogelschutzbericht nach Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie notwendigen vorkommensbezogenen Informationen. Die Vogeldaten werden in der Zentralen Artdatenbank (ZenA) des LfULG dokumentiert.

Vogelmonitoring im engeren Sinne umfasst die systematischen Erfassungsprogramme, in denen wiederholt, mit einer bestimmten Methode und auf bestimmten Flächen ausgewählte oder alle Vogelarten erfasst werden. Im Folgenden wird ein Überblick über die wichtigsten Vogelmonitoringprogramme im Freistaat Sachsen gegeben, insbesondere in den Vogelschutzgebieten (SPA-Monitoring) als Bestandteil des Schutzgebietssystems Natura 2000. Die Organisation, die Durchführung und die Auswertung der Ergebnisse der Monitoringprogramme obliegt in den meisten Fällen der Vogelschutzwarte Neschwitz (BfUL). Im Folgenden werden die einzelnen Monitoringprogramme dargestellt. Bitte beachten Sie auch die datentechnischen Hinweise jeweils am Ende der Seiten.

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