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Geschützte Gebiete in Sachsen

Schutzzonen oder Schutzgebiete können mit Bezug auf verschiedene Rechtsgrundlagen eingerichtet werden, um die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter und die biologische Vielfalt zu erhaltensowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit und den Erholungswert von Natur und Landschaft zu sichern.

Die Schutzgebiete des naturschutzfachlichen Flächenschutzes lassen sich zunächst unterteilen in Schutzgebiete nach EU-Recht (das Netz Natura 2000) und in Schutzgebiete nach nationalem Recht (vom Naturdenkmal bis zum Nationalpark). Einen kurzen Überblick über die Schutzgebiete des Naturschutzes gibt das entsprechende Dokument unter »Weiterführende Informationen«. Vertiefte Informationen zum EU-Netz Natura 2000 sind den Internetseiten unter Natura 2000, zu den nationalen Schutzgebieten unter Schutzgebiete zu entnehmen.

Dem Schutz von Trinkwasser und Heilquellen als Ressource dienen Wasserschutzgebiete. Überschwemmungsgebiete und Hochwasserentstehungsgebiete dienen dem Erhalt der Wasserrückhaltefunktion und der schadarmen Abführung von Hochwasser. Für sie gelten demzufolge Einschränkungen bzgl. der Nutzungen (vgl. Dokument »Geschützte Gebiete in Sachsen« unter »Weiterführende Informationen«).

Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen (vgl. auch Dokument »Geschützte Gebiete in Sachsen«).

Nach dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (§ 29 SächsWaldG) können Waldflächen als Schutzwald und nach § 31 SächsWaldG als Erholungswald ausgewiesen werden. Das Dokument »Geschützte Gebiete  in Sachsen« (s. »Weiterführende Informationen«) gibt einen kurzen Überblick zu den bestehenden Schutzwäldern.

Im Zusammenhang mit dem Schutz der Kulturlandschaft sind auch Schutzkategorien der Denkmalpflege und der Archäologie von Bedeutung. Über Einzeldenkmäler hinaus sind insbesondere Gartendenkmäler und von den Gemeinden festgesetzte Denkmalschutzgebiete von Interesse.

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