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Aktion Feld-Rittersporn - Jetzt finden und mitmachen!

Was sind Ackerwildkräuter?

Ackerwildkräuter werden auch Segetalpflanzen genannt. Sie treten als Begleiter der Kulturpflanzen bevorzugt auf dem Ackerland auf. Einige dieser Arten haben sich eng an den Ackerbau angepasst. Sie könnten ohne den Ackerbau oder spezielle Kulturpflanzen nicht existieren. Bis in das 19. Jahrhundert waren Äcker mit zahlreichen Wildkräutern ein typischer Bestandteil der Kulturlandschaft, da auf Grund der Dreifelderwirtschaft günstige Bedingungen für eine artenreiche Wildkrautflora gegeben waren.

Viele der vorkommenden Ackerwildkräuter dienen dem Erhalt der blütenbestäubenden Insekten. Diese Insekten wiederum sind Nahrungsgrundlage vieler Vogelarten.

Der Feld-Rittersporn (Consolida regalis) steht beispielhaft für die sich im Rückgang befindenden Ackerwildkräuter. In Sachsen ist der Feld-Rittersporn gefährdet (Rote Liste-Kategorie 3).

Woran erkenne ich den Feld-Rittersporn?

  • Blütenstand: blauviolette Rispen mit 3 bis 7 Blüten
  • Blütezeit: Mai bis September
  • Früchte: 2 cm lang mit schwarzen Samen (enthalten Alkaloide)
  • Pflanzengröße: 15 bis 40 cm

Wo kann ich den Feld-Rittersporn in Sachsen finden?

Der Feld-Rittersporn kommt auf nährstoffreichen Äckern, Ruderalstellen und Wegrändern vor und bevorzugt basenreiche Standorte. Die Samen keimen bereits im Herbst. Deswegen tritt die Art vorwiegend im Wintergetreide auf.

Die Fundmeldungen haben seit 1999 abgenommen, was deutlich auf der Verbreitungskarte zu erkennen ist. In vielen dieser heute Fund-freien Bereiche fehlt die Art wohl tatsächlich. Theoretisch könnte der wärmeliebende Feld-Rittersporn, bis auf die höheren Lagen des Erzgebirges sachsenweit auf geeigneten Standorten vorkommen. Früher wurde er nicht nur im Tiefland, sondern auch im Erzgebirge nachgewiesen.

Verbreitungskarte Feld-Rittersporn des LfULG

Historische Nachweise des Feld-Rittersporns in Sachsen

Wie muss ich mich bei der Suche verhalten?

  • Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nicht betreten werden (§ 27 Sächsisches Naturschutzgesetz). Sonderkulturen wie beispielsweise Garten-, Obst- und Weinbauflächen dürfen ganzjährig nur auf Wegen betreten werden. Auf die Beachtung von Betretungsregelungen in Schutzgebietsausweisungen sowie in fachgesetzlichen Regelungen § 11 Waldgesetz des Freistaates Sachsen wird hingewiesen. Es wird empfohlen, bei der Suche nach dem Feld-Rittersporn die Wege nicht zu verlassen.
  • Bitte beschädigen Sie keine angebauten Kulturpflanzen.
  • Bitte reißen Sie keine Pflanzen aus, machen Sie stattdessen ein Belegfoto.

Wie kann ich meinen Fund melden?

Das Meldeformular erreichen Sie über den oben angegebenen Link.

Bitte geben Sie dort die Daten ein und schicken Sie ein Bild des Feld-Rittersporns zur Dokumentation mit.

Zum Fundort erfassen Sie bitte die entsprechende Adresse oder den Hoch- und Rechtswert mit Angabe des Koordinatensystems. Im Meldeformular können Sie auch eine Karte, in der der Fundort markiert ist, als Datei hochladen.

Die Urheber- und Nutzungsrechtes des Bildes verbleiben beim Bildautor. Das Bild und Ihre E-Mail-Adresse werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihr Name wird für die weitere Bearbeitung des Fundes benötigt und zusammen mit den Fundinformationen in der Zentralen Artdatenbank des LfULG abgelegt.

Auch weitere Ackerwildkräuter-Arten sind gefährdet, beispielsweise

  • Adonisröschen (Adonis aestivalis)

Haben Sie auch diese Art entdeckt? Dann melden Sie uns bitte ebenfalls den Fundort!

Wie kann ich Ackerwildkräuter schützen?

  • Sensibler Umgang mit der Natur
  • Verantwortungsvoller Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
  • Angepasste Bewirtschaftung der Äcker
  • Gezieltes Belassen von Ackerrandstreifen
  • Belassen bzw. späte Mahd von Säumen, in denen Ackerwildkräuter vorkommen (Mitte August bis Anfang September)

Ackerwildkräuter sollen geschützt werden, das können wir nur gemeinsam tun!

Feld-Rittersporn von Ulrike Heffner LfULG

Foto: Archiv Naturschutz LfULG, U. Heffner

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