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Leitlinie besonders störungsempfindliche Arten

Nach dem Sächsischen Umwelt­informationsgesetz (SächsUIG) ist die Herausgabe von Artdaten abzulehnen, wenn die Bekanntgabe nachteilige Auswirkungen auf die Arten hätte. Die folgende Leitlinie benennt Arten, die besonders störungsempfindlich sind, und gibt eine Anleitung zur Datenherausgabe.

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