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Kooperativer Feldhamsterschutz

Bewirtschaftungsvereinbarungen zum Feldhamsterschutz östlich der BAB 9

Bekanntmachung

Die Bestände des nach europäischem Recht streng geschützten Feldhamsters (Cricetus cricetus) sind in Sachsen wie in ganz Mitteleuropa auf kleine verinselte Restvorkommen zusammengeschrumpft. Um das letzte reproduzierende Vorkommen Sachsens bei Delitzsch zu erhalten, sind spezielle Hilfsmaßnahmen erforderlich. Im Maßnahmengebiet, das auf der Karte abgegrenzt ist, sollen auf Ackerflächen hamsterfreundliche Maßnahmen aus einem vorgegebenen Katalog in die ortsübliche Fruchtfolge integriert werden. Dem kooperativen Ansatz des sächsischen Schutzprogramms entsprechend soll dies durch entgoltene Bewirtschaftungsvereinbarungen bis zum 31. Oktober 2016 mit den örtlichen Flächenbewirtschaftern realisiert werden. Nach Abschluss von Verträgen 2013 wird im Februar 2014 ein zweites Vergabeverfahren durchgeführt.

Angebote können von Anfang Februar bis 3. März 2014 abgegeben werden.

Anforderung der Vergabeunterlagen für die Angebotsabgabe 2014 unter Angabe der postalischen Zustelladresse über

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Außenstelle Mockrehna, Sachgebiet Naturschutz
Schildauer Straße 18 | 04862 Mockrehna
Tel.: +49 34244 531 37
Fax: +49 34244 531 50
Mail: daniel.schrage@smul.sachsen.de

Neben den Interessenten, die auf Grundlage der Bekanntmachung Unterlagen abgefordert haben, werden die Direktzahlungsempfänger, die Flächen im Kerngebiet des oben beschriebenen Flächenverbundes bewirtschaften, direkt angeschrieben und zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

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