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- Zur Internetseite des VSO mit Hinweisen zum White List-Verfahren (scrollen Sie auf der Seite nach unten in den Bereich »Nutzerwillen Datenverwendung«)
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Seit dem Jahr 2024 besteht die Möglichkeit, dass sich ornitho.de-Nutzer bei der sächsischen Steuerungsgruppe von ornitho.de beim Verein sächsischer Ornithologen e.V. (VSO) auf eine White List setzen lassen können. Der VSO wird dann ein mal im Jahr die ornitho.de-Daten aller White List-Nutzer gebündelt an das LfULG für den Import in die ZenA übermitteln. Für den Aufwand der Aufbereitung, der Bündelung und der Übermittlung zahlt das LfULG dem VSO eine Aufwandsentschädigung, die dann auch der Vereinsarbeit zugute kommt.
Dieses Verfahren ist sowohl für den einzelnen ornitho.de-Nutzer, als auch für das LfULG eine deutliche Arbeitserleichterung. Es müssen nicht zu verschiedenen Zeitpunkten von verschiedenen Personen wiederholt Exporte und Importe angeschoben werden.
Folgender Link führt Sie auf die Internetseite des VSO mit Informationen zum White List-Verfahren. Sie finden dort die E-Mail-Adresse der Steuerungsgruppe von ornitho.de. Dort können Sie sich auf die White List setzen lassen. Teilen Sie der Steuerungsgruppe auch mit, ob Sie Ihre Vogelbeobachtungen nur für die Zukunft übermitteln lassen möchten, für beliebige zurückliegende Jahre oder alle Ihre bislang in ornitho.de eingegebenen Beobachtungen.
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Seit 2008 gibt es mit der Zentralen Artdatenbank (ZenA) des LfULG im Freistaat Sachsen ein zentrales Datenbanksystem für Artdaten, auf das alle sächsischen Naturschutzbehörden (und auch andere Behörden mit Umweltbezug) Zugriff haben. Der wesentliche Vorteil einer Zentralen Artdatenbank ist, dass nicht mehr einzelne Naturschutzbehörden (oder sogar einzelne Mitarbeiter) ihren eigenen Datenpool sammeln und aufbauen müssen, sondern die in den einzelnen Behörden verfügbaren Artdaten zentral in die ZenA eingespeist werden. Die Arbeit zur Aufarbeitung von Artdaten und der Import wird ein einziges Mal geleistet (nicht an mehreren Stellen und dann in der Regel auch noch in unterschiedlicher Qualität und Vollständigkeit). Ein identischer Artdatenbestand kann dann von allen Behördernmitarbeitenden genutzt werden.
Auch andere Bundesländer haben die Vorteile einer landeseinheitlichen Verwaltung von Artdaten für die behördliche Naturschutzarbeit erkannt und sich in einem Länderarbeitskreis zusammengeschlossen.
Die zentrale und schnelle Verfügbarkeit ist für die behördliche Naturschutzarbeit sehr wichtig. Für Recherchen nach weiteren Beobachtungsdaten bei verschiedenen Stellen und Personen ist im Bedarfsfall kaum Zeit. Bei Planungsverfahren gibt es kurze Beteiligungsfristen und bei den ersten Ideen zur Inanspruchnahme von Natur und Landschaft müssen unmittelbar Argumente zu Vorkommen wichtiger Arten berücksichtigt werden können. Durch die Gesetzgebung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, z.B. für Windenergieanlagen müssen vielfach neuerdings gar keine gesonderten Erfassungen von Arten mehr durchgeführt werden. Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, § 45b Abs. 4 letzter Satz) ist es ausreichend, die in behördlichen Datenbanken bereits vorhandenen Vogeldaten auszuwerten. Daten, die nicht in den Datenbanken der Behörden vorliegen, müssen schlichtweg nicht berücksichtigt werden.
Artdaten haben in der Naturschutzverwaltung bei vielen Aufgaben eine wichtige oder sogar zentrale Rolle:
Zufalls- und Gelegenheitsbeobachtungen können in der Regel keine systematischen und zielgerichteten Erfassungen ersetzen. Sie geben jedoch wertvolle Hinweise auf das zu erwartende und dann auch gezielt zu erfassende Artenspektrum in Planungs- und Eingriffsräumen. Solche planungs- und vorhabenspezifischen Erfassungen können passender konzipiert und umgesetzt werden, je mehr zu den Vorkommen der relevanten Arten zuvor bekannt ist. Sehr häufig werden neue und wichtige Artvorkommen erst durch Zufalls- und Gelegenheitsbeobachtungen bekannt.
Nutzer der Plattform ornitho.de sind regelmäßig überrascht, dass ihre ornitho.de-Daten nicht den Naturschutzbehörden zur Verfügung stehen. Die Regeln von ornitho.de bestimmen jedoch eindeutig, dass die Naturschutzbehörden nicht automatisch Zugriff auf die ornitho.de-Daten haben sollen. Der Nutzerwillen muss in jedem einzelnen Fall berücksichtigt werden, d.h. jeder ornitho.de-Nutzer muss gefragt werden, ob Beobachtungen an die Naturschutzbehörden weitergegeben werden können.
Mit der Fertigstellung der vom LfULG beauftragten Schnittstelle ornitho.de-MultiBaseCS Ende 2019 haben ornitho.de-Nutzer, wie auch MultiBaseCS-Nutzer eine einfache Möglichkeit, ihre persönlichen Vogelbeobachtungen selbst in das eine wie in das andere System zu überführen.
MultiBaseCS-Nutzer können aus MultiBaseCS heraus ihre Vogelbeobachtungen nach ornitho.de hochladen. Ornitho.de-Nutzer können auf der ornitho.de-Internetseite ein spezielles MultiBaseCS-xml-Datenformat auswählen und ihre persönlichen Beobachtungen in einem MultiBaseCS-kompatiblen Datenformat herunterladen und anderen MultiBaseCS-Nutzern für den Import zur Verfügung stellen, so auch dem LfULG für den Import in die ZenA. Auf diese Weise sind in den letzten Jahren bereits viele Beobachtungen in die ZenA überführt worden.
Das neue White-List-Verfahren macht es für den ornitho.de-Nutzer nun noch leichter.