Durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen bezüglich der Zulassung von Plänen und Projekten (Art. 6 u. 7)

Es müssen Pläne und Projekte bezüglich SPA benannt werden, die entsprechende Ausgleichsmaßnahmen (Kohärenzsicherungsmaßnahmen) beinhalten.

Im Intranet (KDN) des LfULG wird für die Naturschutzbehörden eine Formatvorlage zum Download bereit gestellt.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 62: Artenschutz, Auen und Moore

Heiner Blischke

Telefon: 03731 294-2201

E-Mail: heiner.blischke@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de/