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Eingriffsregelung - Handlungsempfehlung

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, als eines der Kernstücke des modernen Naturschutzrechtes, stellt ein flächendeckendes Instrumentarium dar und dient somit auch dem Schutz der sogenannten Normallandschaft. Der »Status quo« von Natur und Landschaft soll sich nicht verschlechtern, d.h. die Inanspruchnahme von Natur und Landschaft z.B. durch Infrastrukturmaßnahmen oder bergbauliche Vorhaben ist auf das, für die Realisierung des Vorhabens zwingend erforderliche Maß zu beschränken (Vermeidungs- und Minimierungsgebot). Soweit sich Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht vermeiden lassen, ist der Vorhabensträger zum Schadenersatz, d.h. zum Ausgleich und/oder Ersatz der Beeinträchtigungen durch räumlich und funktional geeignete Naturschutzmaßnahmen verpflichtet (Verursacherprinzip, Kompensationsgebot).

Aufgrund einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe wirft der Vollzug der Eingriffsregelung jedoch Probleme auf. Die vorliegende Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen soll zu einer Optimierung des Vollzuges der Eingriffsregelung in Sachsen beitragen, indem die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffsfolgen und die Ableitung des Kompensationsbedarfes vereinheitlicht, wo möglich vereinfacht und insgesamt nachvollziehbarer gestaltet wird.

Andere Vollzugsprobleme – wie z.B. die schwierige Verfügbarkeit von Ausgleichs- und Ersatzflächen können durch die Anwendung der Handlungsempfehlung allerdings nicht gelöst werden. Hier ist auch auf den »Entsiegelungserlass« hinzuweisen, der fordert, stets prioritär die Möglichkeit von Entsiegelungs- und Abrissmaßnahmen zur Umsetzung der Kompensationsverpflichtung zu prüfen. Die Handlungsempfehlung bezieht sich auf Vorhaben, bei denen nach §§ 8 ff. SächsNatSchG die Eingriffsregelung zu vollziehen ist. Eine Anwendung der Handlungsempfehlung im Rahmen der Bauleitplanung ist jedoch nicht ausgeschlossen.

Im Folgenden finden sie den Text der Handlungsempfehlung mit zahlreichen Arbeitshilfen, ein Fallbeispiel zur Veranschaulichung der einzelnen Arbeitsschritte, die entsprechenden Formblätter zur Bilanzierung, Antworten auf die häufigsten Fragen zur Handlungsempfehlung sowie den Entsiegelungserlass.

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